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ELTERNBERATUNG BEI EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG

Wenn sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen, sind sie verpflichtet, eine qualifizierte Beratung über die spezifischen Bedürfnisse von minderjährigen Kindern im Zuge der Scheidung der Eltern (§95 Abs. 1a AußStrG) in Anspruch zu nehmen. 

Unsere Beraterinnen und Berater sind vom BM für Familie und Jugend für die verpflichtende Elternberatung anerkannt. Die Teilehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach erfolgter Beratung die erforderliche Bestätigung für das Gericht.

Die Beratungen sind möglich als Einzelberatung | Elternpaarberatung | Gruppenberatung.

Inhalt:

  • wie erleben Kinder | Jugendliche die Scheidung der Eltern

  • wie reagieren sie, bzw. mit welchen Reaktionen ist zu rechnen

  • wie können sie in dieser schwierigen Situation unterstützt werden

  • Regelung des Kontakts

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